Geriatrieplan für Mecklenburg-Vorpommern

Die Weltgesundheitsorganisation WHO definiert Geriatrie als den Zweig der Medizin, der sich mit der Gesundheit im Alter sowie den präventiven, klinischen, rehabilitativen und sozialen Aspekten von Krankheiten beim älteren Menschen beschäftigt. Geriatrische Medizin berücksichtigt somit insbesondere die medizinischen und psychologischen sowie auch die sozialen Probleme des älteren Patienten. Diagnostik und ganzheitliche Therapie werden im Wissen um körperliche und psychische Veränderungen des alternden Menschen auf diesen individuell zugeschnitten. Ziel der ganzheitlichen Diagnose- und Therapiekonzepte ist – im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten – die Wiederherstellung eines Höchstmaßes an Gesundheit und Wohlbefinden, Selbstständigkeit, Mobilität sowie geistiger und körperlicher Vitalität.

Nicht jeder alte Mensch, der erkrankt, ist als ein Patient zu betrachten, der nach geriatrischen Grundsätzen zu behandeln ist. Entscheidend ist vielmehr, dass mehrere Erkrankungen gleichzeitig auftreten (Multimorbidität) und ein chronischer Verlauf der Erkrankungen erkennbar ist.
Mit dem am 24. Juni 2011 vorgelegten Geriatrieplan folgt das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales den Erfordernissen, die aus der demografischen Entwicklung resultieren. Das 1998 veröffentlichte Konzept zur „Geriatrischen Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern“ (Geriatriekonzept) war den aktuellen Bedingungen anzupassen und zu erweitern.
Der unmittelbare Anlass zur Erarbeitung des Planentwurfes bestand in dem Beschluss der Landeskonferenz zur Umsetzung des Landesprogrammes „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 21. Juni 2006, Ziele und Maßnahmen zu entwickeln.
In die Erarbeitung des Planes haben sich viele Menschen, die an der geriatrischen Versorgung beteiligt sind, eingebracht. Besonders hervorzuheben ist die Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern. Durch dieses Engagement entstand ein Plan aus der Praxis für die Praxis.
Die Entwicklung dieses Plans ist beispielgebend für das Zusammenwirken aller Beteiligten. Schon der Prozess des Entstehens besaß eine maßgebliche Wirkung auf die Weiterentwicklung der Geriatrie.
Im Geriatrieplan werden die Ausgangsbedingungen und die Vorgaben zur weiteren Entwicklung für die Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege alter Menschen mit spezifischen Versorgungsbedürfnissen dargestellt. Die Zusammenfassung der Entwicklungsvorgaben erfolgt im Rahmen eines Handlungsleitfadens.
Dem Geriatrieplan werden folgende Prämissen zugrundegelegt: Ganzheitlichkeit, Vernetzung und Koordination, Bedarfsgerechtigkeit, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit, Beständigkeit und Anpassungsfähigkeit. Der Ausgangspunkt des Plans besteht in der Gesundheitsförderung und Prävention. Im Alter sollen Ressourcen der alten Menschen gestärkt und Risiken vermindert werden, um schwere Erkrankungen mit nachfolgender Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder ihre Entwicklung zu verzögern.
Große gerontologische Studien belegen, dass die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit durch gesundheitsfördernde Maßnahmen im Alter möglich ist. Geeignete Programme können das Risiko einer Pflegebedürftigkeit um über 20 Prozent, das Risiko einer nicht gewünschten, aufgrund intensiven Pflegebedarfs jedoch unabänderlichen stationären Pflege um über 30 Prozent reduzieren. Dies ist nicht allein unter Aspekten der Lebensqualität und Selbstbestimmung im Alter, sondern auch unter Kostengesichtspunkten bedeutsam. Im Weiteren befasst sich der Plan mit den Möglichkeiten geriatrischer Behandlungen. Ambulante und stationäre Leistungen werden sowohl für den Akut- als auch den Rehabilitationsbereich differenziert erörtert. Ein Schwerpunkt liegt darin darzustellen, welche Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Geriatrie vorhanden sein müssen.
So wird auch die Arbeit eines multiprofessionellen geriatrischen Teams in der Verantwortung eines Geriaters erklärt.
Die geriatrische Behandlung muss eng mit den ggf. erforderlichen Pflegeleitungen abgestimmt werden. Deshalb sind dem Plan auch Ausführungen zur Entwicklung der Pflege zu entnehmen.
Um die weitere Entwicklung auf der Basis des Geriatrieplanes sicherzustellen, wird unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales ein Beirat gebildet. In diesen Beirat werden alle Akteure einbezogen, die zur Überprüfung der Umsetzung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Geriatrieplanes erforderlich sind.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales







 

 
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