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„Flusslandschaft Peenetal“ wird 8. Naturpark in Mecklenburg-Vorpommern

Das Kabinett hat am 19.7.2011 die Landesverordnung zur Festsetzung des ca. 33.400 ha großen Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ erlassen. Damit verfügt das Land jetzt über acht Naturparke.

Obwohl die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung prinzipiell keine weitere Ausweisung von Schutzgebieten vorgesehen hat, fand dieser Naturpark eine breite Zustimmung. „Die Koalitionsfraktionen waren frühzeitig in die Entscheidung eingebunden. Zudem wurde der Wunsch zur Ausweisung des Naturparkes insbesondere durch die betroffenen Kommunen und Landkreise an die Landesregierung herangetragen. Die Bürger versprechen sich vom Naturpark eine stärkere touristische Anziehungskraft und eine nachhaltige Entwicklung ihrer strukturschwachen Region. Zudem ist die Ausweisung des Naturparkes für die Sicherung des bereits durch das Bundesförderprojekt „Peenetal/Peene-Haff-Moor“ erreichten Naturschutzniveaus und zu dessen weiteren Entwicklung besonders hilfreich“, unterstrich Landwirtschaft- und Umweltminister heute im Kabinett.

Die Naturparkverordnung wurde in einem Prozess unter breiter Mitwirkung der Öffentlichkeit erarbeitet. Die kommunalen Landesverbände und die anerkannten Naturschutzverbände sehen die Festsetzung des Naturparks positiv. Ebenso die betroffenen Kommunen. Lediglich die Gemeinde Bargischow wurde auf eigenen Wunsch aus dem Geltungsbereich des Naturparks ausgenommen, mit der Option, zu einem späteren Zeitpunkt dem Naturpark noch beitreten zu können.

Für die Bürger ergeben sich aus der Naturparkverordnung keine weiteren Einschränkungen. „Durch Informationsveranstaltungen konnten Befürchtungen im Hinblick auf Einschränkungen der Planungshoheit sowie der regionalen Wirtschaft ausgeräumt werden. Die Naturparkverordnung sieht für ihren Geltungsbereich keine über die Landschaftsschutzgebietsverordnung und Naturschutzgebietsverordnungen hinausgehenden Restriktionen vor“, betont der Minister.

Als Sitz der geplanten Naturparkstation wurde im Rahmen eines breiten Auswahlverfahrens die Gemeinde Stolpe ermittelt.

Von anfangs sechs Orten blieben nach der Bewertung über ein Punktesystem das Dörphus Stolpe dicht gefolgt von der Schwedenmühle Anklam im Rennen. Beide Standorte eigneten sich sehr gut für den Naturparksitz. Der weitaus städtischere Charakter Anklams und das direkte Umfeld der Schwedenmühle wurden aber eher als Nachteil angesehen. Stolpe präsentiert sich ländlich, naturnah und mit für einen so kleinen Ort hervorragender touristischer Infrastruktur.

„Ausschlaggebend in dieser schwierigen Entscheidung zwischen Anklam und Stolpe, war neben den fachlichen Kriterien, letztendlich auch die geringere finanzielle Belastung für das Land“, erklärt der Minister.

Hintergrund

Das Peenetal ist das größte zusammenhängende Niedermoorgebiet Mitteleuropas. Es ist durch eine artenreiche Tier- und Pflanzenwelt gekennzeichnet und gilt als Rückzugsgebiet für zahlreiche bedrohte Arten. Beispielsweise leben insgesamt 156 Vogelarten im Peenetal. Dies entspricht 80 % aller in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Vogelarten. Darunter sind 26 europaweit geschützte und gefährdete Arten. Auch der Fischreichtum ist mit 37 Arten sehr hoch. Vermutlich ist die Peene das fischartenreichste Flusssystem in Mecklenburg-Vorpommern.

Eine typische und seltene, im Peenetal vorkommende Niedermoorart ist z. B. der Moor-Laufkäfer, sowie der als „stark gefährdet“ geltende Große Feuerfalter.

Von allen nordostdeutschen Flusstälern weist das Flusstal der Peene ein besonders hohes Alter sowie den größten Ursprünglichkeitsgrad auf.

Der hohe Naturschutzwert des Peenetals beruht in erster Linie auf der Vielfalt der vorhandenen Biotope und ihrer mosaikartigen Verquickung, die ihren Ursprung u. a. in der jahrhundertelangen Entwicklung des Peenetals als extensiv genutzte Kulturlandschaft hat.

1992 wurde das Peenetal Gegenstand des bisher größten Naturschutzprojekts Deutschlands. In Rahmen dieses vom Bund geförderten Projektes von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung wurden rund 28,5 Mio. € in die Renaturierung des ca. 40.000 ha umfassenden Gebietes investiert. Durch den zur Umsetzung des Projektes gegründeten Zweckverband Peenetal-Landschaft wurden davon zahlreiche Flächen für den Naturschutz erworben. Ca. 18.000 ha wurden auf der Grundlage eines Pflege- und Entwicklungsplanes als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Für viele Flächen wurden Vertragsnaturschutzvereinbarungen abgeschlossen.

Dieses Bundesförderprojekt lief 2009 aus. Die Gründung eines Naturparks ist eine erfolgversprechende Option das erreichte Naturschutzniveau fortzuschreiben.

Im Naturpark werden sechs Personen beschäftigt, darunter zwei Mitarbeiter des höheren bzw. gehobenen Dienstes und vier Naturparkwächter. Das Land übernimmt bisherige Arbeitnehmer des Zweckverbandes „Peenetal-Landschaft“ in den Landesdienst, deren Personalkosten von den Landkreisen Demmin und Ostvorpommern finanziert werden.

Verbunden mit der Festsetzung des Naturparks „Flusslandschaft Peenetal“ ist eine Verkleinerung der angrenzenden Naturparke, um den Landschaftsraum des Peenetals in einem Naturpark einheitlich pflegen und entwickeln zu können.

Der Naturpark „Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See“ wird von 67.350 ha auf ca. 61.592 ha und der Naturpark „Insel Usedom“ von 72.000 ha (Festlandsanteil) auf ca. 59.012 ha verkleinert.

 

 
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